Das
@agh_berlin hat am 20.06.2024 für das Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (BlnGrStMG) und das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2024/2025 (2. NHG 24/25) gestimmt. Damit kann die
#Reform der
#Grundsteuer zum 01.01.2025 umgesetzt werden.
Der
#Hebesatz wird von 810 Prozent auf 470 Prozent nahezu halbiert (2. NHG 24/25). Auch bei den
#Messzahlen nutzt das Land Berlin seine Handlungsmöglichkeiten und passt diese im BlnGrStMG an.
Für alle, die schon früher einen Überblick über ihre neue
#Grundsteuer erhalten möchten, bietet die Senatsverwaltung für
#Finanzen ab sofort einen digitalen
#Grundsteuerrechner an. Damit kann die Grundsteuer ab 2025 auf Basis der neuen Gesetzeslage bereits heute berechnet werden.